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Schuldnerberatung für Selbständige in Köln, Düsseldorf und NRW

 

 


Schnell können kritische Situationen entstehen, die finanzielle Nachteile mit sich bringen. So wie die Finanzkrise Anfang dieses Jahrzehnts viele Selbständige und Unternehmen unverschuldet in die Insolvenz trieb, können heute oft individuelle Fehleinschätzungen, Verlust eines Großkunden, Krankheit, veränderte Lebensumstände oder andere Schicksalsschläge jeden Selbständigen oder Unternehmer in eine kritische Situation treiben. Oder aktuell durch die Corona-Krise.

Häufig wird die “Vogel-Strauß-Methode“ angewandt, so dass die Reaktion zu spät erfolgt. Die Folge ist eine existenzbedrohliche Situation für den Selbständigen.

Inkassokosten und Anwaltsgebühren steigen fast wöchentlich, so dass der Schuldenberg sich in kürzester Zeit verdoppelt. Spätestens jetzt muss eine Schuldnerberatung aufgesucht werden.


Rechtsanwältin Indre Marie Lukas

Wenn fällige Verbindlichkeiten im Wesentlichen nicht mehr bedient werden können, dann benötigen Sie dringend Hilfe und Lösungsvorschläge, um das aktuelle Problem zu lösen. Die existenzbedrohliche Situation aufzulösen ist dann die erste Aufgabe, der wir uns widmen.

Je nachdem, ob Sie Ihre selbstständige Tätigkeit auch weiterhin ausüben möchten oder lieber aufgeben, gibt es verschiedene Möglichkeiten zu agieren.

Wenn Sie die Selbstständigkeit aufgeben, kann mit Hilfe eines außergerichtlichen Schuldenregulierungsverfahrens die Regulierung der Schulden erfolgen.

Jeder Fall ist unterschiedlich und muss deshalb individuell geprüft werden.


Wichtig ist, dass keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen z.B. im Wege der Pfändung erfolgen.

Wir lösen Liquiditätsengpässe auf und verhandeln mit den Gläubigern einen Vergleich, der für Sie tragbar ist. Der Vergleich beinhaltet einen Schuldenteilerlass, der es Ihnen wiederum ermöglicht, die Restschulden in erträglichen Raten zurück zu zahlen. So, dass Sie Ihre finanzielle Situation im Überblick haben und sich wieder auf Ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können.

Die Erstberatung ist kostenlos.

Die Anwaltskanzlei LUKAS kann auch auf Grundlage des Beratungshilfescheines des zuständigen Amtsgerichtes tätig werden. Der Selbständige hat die Möglichkeit den Rechtspfleger beim Amtsgericht aufzusuchen und den sog. Beratungshilfeschein für das außergerichtliche Schuldenregulierungsverfahren zu erbitten, den er dann zum Termin mitbringt. Dieser Schein macht natürlich nur Sinn, wenn ein solches Verfahren angestrebt ist.

Die Vorlage des Scheines deckt die Anwaltskosten bezüglich eines ernsthaften außergerichtlichen Einigungsversuchs mit den Gläubigern.

Näheres Erläutern wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. 

Eine Terminabsprache kann nur telefonisch erfolgen:

0221-28275740 für Köln

0211- 15937650 für Düsseldorf


Kanzlei Lukas hilft bei Problemen mit der Schufa.

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