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Der Weg aus der Krise

Bereits im ersten persönlichen Gespräch besprechen wir die Krisensituation.

Eine Analyse und eine Sofortlösung werden während dessen entwickelt.  

Um dies tun zu können ist es besonders wichtig, dass Sie alle Ihre Unterlagen zum Termin mitbringen. Schreiben der Gläubiger, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte, Inkassobüros.

Wenn Sie die Vertretung der Kanzlei LUKAS wünschen, wird die gesamte Korrespondenz mit den Gläubigern über die Kanzlei laufen. Das verschafft Ihnen Ruhe und Sie können sich auf Ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren.

Ablauf des außergerichtlichen Schuldenregulierungsverfahrens:

in einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren nehmen wir mit allen Gläubigern Kontakt auf und bitten um Forderungsanmeldung sowie Vorlage der entsprechenden Unterlagen. Alle Unterlagen werden geprüft, um festzustellen, ob die Ansprüche tatsächlich bestehen oder möglicher Weise bereits verjährt oder unberechtigt sind. Häufig sind die Berechnungen der Inkassobüros fehlerhaft, so dass die Forderungen erst aktualisiert werden müssen.

Nachdem wir alle Forderungen der Gläubiger kennen, erarbeiten wir den Schuldenbereinigungsplan und unterbreiten diesen den Gläubigern.

Je nach Ihren Möglichkeiten kann dieser in Form einer Einmalzahlung oder in Form der Ratenzahlung angeboten werden. Der Plan hat immer den Sinn und Zweck einen optimalen Rückzahlungsvorschlag zu erstellen.

Wenn der Vorschlag angenommen wird, ist der Vergleich wirksam abgeschlossen und Sie können die Vergleichszahlung leisten.

Wird der Vorschlag von einigen Gläubigern abgelehnt, müssen weitere Verhandlungen mit diesen Gläubigern geführt werden. Dabei überzeugen wir die Gläubiger davon, dass eine Insolvenz für alle Beteiligten die ungünstigste Lösung ist.

In diesem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren können wir die Schuldenlast erheblich senken und/oder einen realistischen Schuldenrückzahlungsplan verabreden. Außerdem gewinnt der Selbständige während der Verhandlungen Zeit um die Liquidität zurück zu gewinnen.

In der Regel dauert das Verfahren sechs bis neun Monate (schwankend, je nach Gläubigerzahl) und verschafft Ihnen damit genügend Zeit um die wirtschaftliche Existenz wieder zurück zu erlangen.

Eine weitere Möglichkeit ist das Insolvenzplanverfahren, was noch ausgiebig erläutert wird.